Im Laufe der letzten Jahre entstand bereits eine kleine Sammlung, mit der an einigen Beispielen dokumentiert werden kann, wie die Werbewirtschaft mit Anfragen der Betroffenen umgeht, wie zum Teil Anfragen auch ignoriert, Datenschutzgesetze missachtet oder die Betroffenen getäuscht werden. Zusammen mit einem Bundesdatenschutzgesetz, dass die Interessen der Werbewirtschaft sehr stark bevorzugt, entstand aus diesem Hintergrund heraus die Motivation für das Projekt Datenspuren.
Grundlage für die Nutzung von Adressdaten ist das derzeit gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches den Adressvermarktern sehr große Freiräume für die Verarbeitung von Adressdaten zum Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung einräumt. Daten dürfen dafür sowohl für eigene Zwecke als auch zum Zweck der Übermittlung, d.h. zum Weiterverkauf fast beliebig erhoben und gespeichert werden, wenn es sich um listenmäßig zusammengefasste Daten handelt (Listenprivileg) oder die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Praktisch dürfen damit eine Vielzahl von personenbezogenen Daten legal gehandelt und genutzt werden.
Über die Speicherung und Weitergabe seiner Daten muss der betroffene Bürger nicht informiert werden, sofern die Daten die o.g. Voraussetzungen erfüllen und "eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist." (§33 (2) Nr. 8 BDSG) In der Regel merkt der Betroffene also erst nach einem Werbeschreiben, dass seine Daten im Umlauf sind.
Gegen diese starke Bevorzugung der Werbewirtschaft sieht das BDSG für den Betroffenen nur wenige Möglichkeiten vor. Der Betroffene kann der weiteren Verwendung seiner Daten widersprechen (§28 (4) BDSG) und Auskunft darüber verlangen, welche Daten gespeichert sind, aus welchen Quellen diese stammen und an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern diese Daten weitergegeben wurden. (§34 (1) BDSG)
Sofern nicht bereits den Firmen, bei denen man Kunde ist, von Anfang an die Nutzung und Weitergabe der Daten untersagt wurde, greifen alle Maßnahmen erst, wenn die eigenen Daten schon lange im Umlauf sind und schon an viele Interessenten weitergegeben wurden. Aufgrund der Vielzahl der sonstigen werbetreibenden und datenhandelnden Firmen ist es rein praktisch nicht möglich, Widersprüche gegenüber allen Stellen auszusprechen, um das Handeln mit den eigenen Daten auch später noch zu unterbinden.
In der Praxis muss der Einzelne also einigen Aufwand betreiben, um sich einen Überblick über seine vagabundierenden Daten zu verschaffen. Da die eigentlichen Werbetreibenden die Adressen im Regelfall nur von Adressvermarktern ankaufen oder anmieten, mussten nach und nach alle in der Kette folgenden Beteiligten angeschrieben werden.
Im Rahmen dessen stösst man auf mehr als genug Unternehmen, die ihre Pflichten in diesen Bereichen offenbar nicht ernst genug nehmen. Sehr oft werden hier dann normale Briefe ignoriert, den Forderungen müssen in diesen Fällen regelmäßig durch einen zweiten, diesmal eingeschriebenen Brief Ausdruck verliehen werden. Auch unvollständige Auskünfte werden gerne erteilt, was dann die Einschaltung des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten notwendig macht. Und in sehr extremen Fällen muss man sich von den Firmen in den Antworten auch noch beschimpfen lassen, dass man sie mit "überflüssigem Schriftverkehr überziehen" würde.
Der große Teil der Adressvermarkter sind sich ihren Pflichten gemäß BDSG jedoch sehr wohl bewusst, nutzen allerdings auch jeden Vorteil zu ihren Gunsten bis in das letzte Detail aus. In keinem Fall wurde z.B. darüber informiert, dass personenbezogenen Daten in die Datenbanken aufgenommen wurden. Es darf davon ausgegangen werden, dass aus Sicht der Werbewirtschaft "eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist", wie bereits oben angedeutet. Eine Begründung über die angebliche Unverhältnismäßigkeit muss der Adressvermarkter laut BDSG nicht nennen.
Dazu gehört auch, dass Auskünfte über mögliche Empfänger der gespeicherten Daten - wenn überhaupt in der Auskunft berücksichtigt - allenfalls als "Kategorien von Empfängern" angegeben werden. Diese Angabe ist jedoch völlig nutzlos. An welche Firmen konkret die Daten weitergegeben wurden, bleibt im Dunkeln und ist für den Einzelnen quasi nicht zu ermitteln. Nur aus Zufall erfährt man aus anderen Antwortschreiben vereinzelt, an welche anderen Kunden oder Adressvermarkter die Daten außerdem weiterverkauft wurden. Der Widerspruch gegenüber der verkaufenden Firma hat dabei keine Auswirkung auf frühere Käufer der Daten.
Mit sehr viel Glück kann man nach Durchlaufen der gesamten Kette die ursprüngliche Quelle ermitteln, die den Datensatz zuerst verkauft hatte. In der letzten Zeit ist jedoch zu beobachten, dass Adressdaten zunehmend aus dem Ausland erworben werden. Von dort kamen dann nur noch recht kurzgefasste Schreiben, man habe die Daten aus "öffentlich zugänglichen Quellen" entnommen, ohne diese jedoch konkret zu nennen. Der ursprüngliche Erstverkäufer der Daten bleibt so geschickt verborgen. Obwohl innerhalb der EU das Datenschutzrecht harmonisiert ist, muss hier zeitaufwendig weiter mit Hilfe der lokalen Datenschutzbehörden nachgefasst werden.
Die einseitige Bevorzugung der Werbewirtschaft und die zum Teil sehr negativen Erfahrungen mit der Werbewirtschaft sind letztendlich der Grund gewesen, das Projekt Datenspuren ins Leben zu rufen. Die Idee hinter dem Projekt wird auf der folgenden Seite erläutert.